Donnerstag, 22.02.2024

Prüfpflichten in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive werden externe unabhängige Prüfpflichten zu den im Lagebericht publizierten Nachhaltigkeitsinformationen eingeführt. Im Rahmen des Mittelstand-Digital Zentrums Franken hat sich Mitarbeiter Hannes Rössel im vorliegenden Beitrag mit der Fragestellung beschäftigt, was geprüft werden muss, wer prüfen darf und wie geprüft wird. Zudem wird die nationale Umsetzung der Prüfpflichten ins deutsche Recht angesprochen.

 

 

 

    Ansprechpartner

    Nachhaltigkeitsberichterstattung & -transparenz

    Hannes Rössel

    E-Mail:  hannes.roessel@th-nuernberg.de