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Informationsveranstaltung

EmpCo: Neue Regeln für Green Claims und Nachhaltigkeitswerbung

Standort:

Online (via Teams)


Datum: 22.07.26

Uhrzeit: 10:00 - 11:00


max. Teilnehmerzahl: 50


Zielgruppe: Mitarbeiter*innen und Entscheider*innen von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)

Das ist unsere

Speakerin

Dr.

Wiebke Baars

Das Webinar wird von Dr. Wiebke Baars, Partnerin der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing, präsentiert. Wiebke Baars berät seit über 25 Jahren zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts, mit einem besonderen Fokus auf Green Advertising.

Mit der Umsetzung der Empowering Consumers for the Green Transition-Richtlinie (EmpCo) in deutsches Recht werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung („Green Claims“) ab dem 27. September 2026 deutlich verschärft.  

 

In dem Webinar stellen wir die neuen Regeln vor und geben praxisnahe Tipps für deren Umsetzung.

 

 

Diese Regeln gelten ab dem 27. September 2026:

  • Pauschale Umweltaussagen (z. B. „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „nachhaltig“) sind grundsätzlich unzulässig, sofern sie nicht konkretisiert und anhand nachvollziehbarer Kriterien überprüfbar belegt werden.
  • Nachhaltigkeits- und Umweltlabels sind nur zulässig, wenn sie auf staatlich anerkannten oder transparenten, unabhängigen Zertifizierungssystemen beruhen; Eigenlabels sind künftig unzulässig.
  • Werbeaussagen mit Kompensationsmaßnahmen, nach denen ein Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder gar positive Auswirkungen auf die Umwelt habe, werden weitgehend verboten.
  • Zukunftsbezogene Umweltversprechen sind nur erlaubt, wenn ein konkreter, realistischer Umsetzungsplan besteht, der Fortschritt regelmäßig dokumentiert und durch unabhängige Sachverständige überprüft wird.

 

 

Was bedeutet die EmpCo für Ihr Unternehmen?

  • Bis zum 27. September 2026 sind sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen – einschließlich Marken, Produktaufmachungen und Verpackungen – an den neuen Anforderungen zu messen und gegebenenfalls anzupassen,
  • es handelt sich um eine starre Frist – es ist keine Übergangsphase vorgesehen, in der Werbung, Marken, Produkt- oder Verpackungsgestaltungen schrittweise umgestellt werden könnten,
  • Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe und die Wettbewerbszentrale haben bereits eine unverzügliche und konsequente Verfolgung von Verstößen angekündigt.

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