Dienstag, 25.02.2025

Unternehmerische Sorgfaltspflichten - Maßnahmen für Risiken und Verletzungen in der Lieferkette

Das Wichtigste in Kürze:


Gesetzliche Verpflichtung: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erfordern ein strukturiertes Management von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in der Lieferkette.



Der Sorgfaltspflichtenprozess: Unternehmen müssen Risiken analysieren, geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen und Verstöße durch Abhilfemaßnahmen beheben.



Praxisnahe Umsetzung: Ein strukturierter Ansatz hilft, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und langfristige Geschäftsbeziehungen zu stärken.



E-Learning als Unterstützung: Unser E-Learning vermittelt praxisnahe Methoden zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen.



Der Sorgfaltspflichtenprozess nach dem LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang ihrer Lieferkette zu identifizieren, zu minimieren und transparent zu dokumentieren. Der Sorgfaltspflichtenprozess besteht aus fünf zentralen Schritten:

 

1️⃣ Grundsatzerklärung: Durch die Grundsatzerklärung sollen die Sorgfaltspflichten aktiv in Richtlinien und Managementsystemen verankert werden.

2️⃣ Risikoanalyse: Eine systematische Analyse von Risiken bei direkten und indirekten Lieferanten ist erforderlich.

3️⃣ Präventions- & Abhilfemaßnahmen: Basierend auf der Risikoanalyse müssen Maßnahmen ergriffen werden, um Verstöße zu vermeiden. Falls Verstöße auftreten, sind geeignete Maßnahmen zur Behebung oder Minimierung erforderlich.

4️⃣ Beschwerdemechanismus: Es können anonym auf Missstände in der Lieferkette hingewiesen werden.

5️⃣ Berichterstattung und Dokumentation: Unternehmen müssen jährlich einen Bericht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über ihre Sorgfaltspflichten vorlegen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Risikoanalyse und das Einschätzen eines Risikos/Verletzung

Die Risikoanalyse bildet das Herzstück der Sorgfaltspflichten und erfolgt in mehreren Schritten:

 

1. Abstrakte Risikoanalyse

In der ersten Stufe werden Branchen- und Länder-Risiken analysiert. Hierbei helfen Indizes wie der Environmental Performance Index oder der Child Rights and Business Atlas von UNICEF, um einzuschätzen, welche Regionen oder Sektoren besonders gefährdet sind.

 

2. Konkrete Risikoanalyse

Nach der ersten Einschätzung wird das Risiko einzelner Lieferanten genauer betrachtet. Dazu gehören:

  • Zertifizierungen
  • Bereits implementierte Präventionsmaßnahmen
  • Strategische Faktoren

 

3. Priorisierung der Risiken

Nicht alle Risiken können gleichzeitig angegangen werden. Daher erfolgt eine Priorisierung anhand der vier Angemessenheitskriterien:

 

  1. Art & Umfang der Geschäftstätigkeit – Welche Risiken sind für das Unternehmen besonders relevant?
  2. Einflussmöglichkeit auf den Lieferanten – Kann das Unternehmen aktiv Veränderungen bewirken?
  3. Schwere & Wahrscheinlichkeit der Verletzung – Wie gravierend und wahrscheinlich ist das Risiko?
  4. Verursachungsbeitrag des Unternehmens – Hat das Unternehmen durch Einkaufspraktiken zur Entstehung des Risikos beigetragen?

 

 

 

 

 

 

 

Präventions- und Abhilfemaßnahmen – kurz erklärt

Sobald Risiken identifiziert wurden, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen. Diese lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

 

Präventionsmaßnahmen

Präventionsmaßnahmen zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden, bevor Verstöße auftreten. Dazu gehören:

  • Geeignete Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken
  • Vertragliche Zusicherungen
  • Schulungen und Weiterbildungen

 

 

Abhilfemaßnahmen

Treten dennoch Verstöße auf, müssen Unternehmen unverzüglich handeln:

  • Prüfen ob die Verletzungen tatsächlich eingetreten ist (Stellungnahme des Lieferanten, Unfallberichte..)
  • Gezielte Maßnahmen zur Behebung von Missständen (z. B. Sicherheitsstandards verbessern, Vertragslaufzeiten anpassen)

 


Die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen in der Praxis

Der Umgang mit Risiken und Verletzungen kann sehr zeitintensiv sein. Ein standardisierter Prozess zur Risiko- und Maßnahmenbewertung hilft, konsistente Entscheidungen zu treffen. Unternehmen sollten klare Zuständigkeiten festlegen, um eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Wie passende Maßnahmen für den eigenen Unternehmenskontext gefunden werden können und wie die richtige Maßnahme dann im Ernstfall ausgewählt werden kann wird in dem Leitfaden sowie E-Learning genauer erklärt. 

 

Fazit

Die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ist mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit – sie bietet Unternehmen die Chance, ihre Lieferketten nachhaltiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Die Umsetzung eines strukturierten Sorgfaltspflichtenprozesses ist entscheidend, um Risiken zu minimieren, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und langfristig erfolgreich zu wirtschaften.

 

 

 

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Ansprechpartnerin

Nachhaltige Lieferketten

Clarissa Sohl

E-Mail:  clarissa.sohl@th-nuernberg.de

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