Mittwoch, 11.06.2025

Ökodesign-Verordnung & Digitaler Produktpass – Auswirkungen auf den Mittelstand


Warum ist das Thema wichtig?

Mit dem Green Deal verfolgt die EU das Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Eine zentrale Maßnahme auf diesem Weg ist der Übergang zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, die den Ressourcenverbrauch reduziert und Umweltauswirkungen minimiert. Die neue Ökodesign-Verordnung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte reguliert, sondern sich künftig auf nahezu alle physischen Produkte erstreckt. Unternehmen – auch kleine und mittlere – sind daher zunehmend gefordert, ihre Produktgestaltung, Datenerhebung und Lieferkettenstrategien nachhaltig auszurichten.

 

 

 

 

 

 

 

Überblick über die Anforderungen der Ökodesign-Verordnung

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 wurde am 28. Juni 2024 veröffentlicht und trat am 18. Juli 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bedarf keiner nationalen Umsetzung. Die neue Verordnung erweitert bestehende Anforderungen und formuliert konkrete Vorgaben für eine ressourcenschonende Produktgestaltung. So sollen Produkte künftig robuster gebaut, länger nutzbar und einfacher zu reparieren sein. Auch die Möglichkeit, sie am Ende ihres Lebenszyklus effizient zu recyceln, muss bereits im Designprozess berücksichtigt werden.

Neben der reinen Energieeffizienz treten weitere Umweltkriterien in den Vordergrund, wie etwa der CO₂-Fußabdruck, der Wasserverbrauch und der Einsatz kritischer Rohstoffe. Auch die Materialeffizienz wird verstärkt reguliert, sodass Unternehmen dazu angehalten werden, eingesetzte Materialien optimal zu nutzen und Umweltbelastungen zu minimieren. Die Verordnung enthält zudem ein Verbot der gezielten Vernichtung unverkaufter Waren in bestimmten Produktgruppen.

Die EU-Kommission erhält das Mandat, für einzelne Produktkategorien oder auch produktübergreifend spezifische Anforderungen sukzessive über delegierten Rechtsakte zu definieren. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den potenziellen Anforderungen für ihre Warengruppen vertraut machen.  

 

 

 

 

 

 

Überblick über die Anforderungen des Digitalen Produktpasses

Der digitale Produktpass ist ein zentrales Instrument der neuen Ökodesign-Verordnung. Er soll künftig für viele Produktgruppen verpflichtend sein und standardisierte, digitale Informationen über ein Produkt bereitstellen.

Diese Informationen umfassen unter anderem die Materialzusammensetzung, Angaben zur Reparierbarkeit, zum CO₂-Fußabdruck sowie zur Recyclingfähigkeit. Auch Hinweise zur Wartung, Demontage und umweltgerechten Entsorgung sind darin enthalten. Darüber hinaus sollen Nachhaltigkeitssiegel, Zertifizierungen und Informationen zur Rückverfolgbarkeit integriert werden.

Der Produktpass wird über QR-Codes oder RFID-Tags direkt am Produkt zugänglich gemacht und soll unterschiedlichen Zielgruppen – von Herstellern über Verbraucher bis hin zu Recyclern und Behörden – differenziert und datenschutzkonform zur Verfügung stehen. Ziel ist es, Transparenz entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen und eine datenbasierte Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Mittelstand

Für viele kleine und mittlere Unternehmen bedeutet die Umsetzung dieser neuen Anforderungen einen spürbaren Mehraufwand. Häufig fehlen Ressourcen und Strukturen, um Lebenszyklusdaten systematisch zu erfassen, digitale Produktpässe zu erstellen oder Designprozesse neu auszurichten.

Zugleich bietet die Verordnung auch relevante Potenziale für den Mittelstand. Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Produktentwicklung und digitale Dateninfrastrukturen investieren, können sich deutliche Wettbewerbsvorteile sichern. Nachhaltige und transparente Produkte stoßen auf wachsende Nachfrage und können gezielt zur Markenstärkung und Kundengewinnung beitragen.

Zudem ergeben sich Effizienzgewinne durch Ressourcenschonung und eine bessere Nutzung von Materialien. Unternehmen, die in zirkuläre Geschäftsmodelle investieren, reduzieren langfristig auch ihre Kosten und Abhängigkeiten von volatilen Rohstoffmärkten.

Nicht zuletzt stehen für KMU auf nationaler und europäischer Ebene Förderprogramme zur Verfügung, die bei der Umsetzung der neuen Anforderungen finanziell und beratend unterstützen.

Fazit

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 und der digitale Produktpass markieren einen bedeutenden Schritt hin zu einer ressourcenschonenden, kreislauforientierten Wirtschaft. Für den Mittelstand bedeuten sie zwar zusätzliche Anforderungen, bieten aber gleichzeitig die Chance, sich frühzeitig nachhaltig aufzustellen, Prozesse zu modernisieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Unternehmen, die jetzt handeln, profitieren von höherer Transparenz, stärkeren Kundenbeziehungen und einer aktiven Rolle in der nachhaltigen Transformation. Die gesetzliche Verpflichtung wird so zur strategischen Chance – und zum Impulsgeber für Innovation, Effizienz und Zukunftsfähigkeit.

 

 

 

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Ansprechpartnerin

Kreislaufwirtschaft & THG-Bilanzierung

Susanna Wohlfahrt

E-Mail:  susanna.wohlfahrt@th-nuernberg.de

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