Montag, 21.09.2026
Die EUDR – Der Weg zu entwaldungsfreien Lieferketten
Das Wichtigste in Kürze:
Gesetzliche Verpflichtung:
Die European Deforestation Regulation (EUDR) verbietet das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Ausführen von Erzeugnissen, die nach dem 31.12.2020 mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Sieben Kernrohstoffe betroffen:
Holz, Kaffee, Kakao, Rindfleisch, Soja, Palmöl und Kautschuk – sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
Anwendungsstart:
Ab 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen, ab 30. Juni 2027 für kleine und Kleinstunternehmen.
E-Learning als Unterstützung:
Unser E-Learning vermittelt in ca. 20 Minuten praxisnahes Wissen und eine erste Orientierung zur Umsetzung der EUDR.
Warum die EUDR jetzt relevant wird
Rund 10,9 Mio. Hektar Wald gehen weltweit jährlich durch Entwaldung verloren – zu 90 % für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Mit der EUDR will die EU den europäischen Konsum von der Zerstörung von Wäldern entkoppeln: Wer relevante Rohstoffe auf den EU-Markt bringt oder exportiert, muss künftig nachweisen, dass dafür nach dem Stichtag 31.12.2020 kein Wald gerodet wurde.
Wer ist betroffen – und wer trägt die Pflichten?
Die Pflichten richten sich nach Unternehmensgröße und Position in der Lieferkette. Seit der Reform 2025 gilt vereinfacht das First-Touch-Prinzip: Vor allem der Erstinverkehrbringer – also wer ein Produkt zuerst auf den EU-Markt bringt – trägt die volle Nachweispflicht. Nachgelagerte Unternehmen und Händler profitieren von deutlich schlankeren Pflichten.
Der Sorgfaltspflichtenprozess in drei Schritten
- Informationen sammeln – u. a. Produktdaten, Geolokalisierung, Lieferanten
- Risiko bewerten – ist das Risikoprofil vernachlässigbar?
- Bei Bedarf nachsteuern – zusätzliche Nachweise, Audits oder Unterstützung von Lieferanten
Erst danach kann die Sorgfaltserklärung digital über das EU-System TRACES eingereicht werden – nur mit gültiger Referenznummer dürfen Waren die EU-Grenze passieren.
Chancen und Risiken auf einen Blick
Wer entwaldungsfreie Lieferketten frühzeitig nachweist, verbessert sein ESG-Rating, gewinnt Vertrauen bei Kunden und Investoren und sichert rechtliche Sicherheit.
Verstöße hingegen können teuer werden:
- eine Bußgeld-Obergrenze von mindestens 4% auf den unionsweiten Jahresumsatz. Reicht das nicht aus, um den Gewinn aus dem Verstoß abzuschöpfen, kann die Grenze angehoben werden.
- Produktrücknahmen
- öffentliche Bekanntmachungen sind möglich.
Fazit
Die EUDR bringt weitreichende Pflichten für Unternehmen entlang globaler Lieferketten mit sich – Wer sich frühzeitig mit den Anforderungen an Datenmanagement, Risikobewertung und TRACES auseinandersetzt, sichert nicht nur die eigene Marktfähigkeit, sondern positioniert sich zugleich als verlässlicher und nachhaltiger Partner am Markt.
Sie möchten die Details verstehen und wissen, was konkret auf Ihr Unternehmen zukommt?
Unser E-Learning „Die EUDR – Der Weg zu entwaldungsfreien Lieferketten" vermittelt in rund 20 Minuten das nötige Grundlagenwissen zu Geltungsbereich, Fristen, Rollen und dem dreistufigen Sorgfaltspflichtenprozess.
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